Kosten

 

Im Rahmen der gerichtlichen Vertretung richtet sich meine Vergütung - sofern nichts anderes vereinbart wurde - grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühr abhängig vom so genannten Streitwert sowie vom Umfang und dem Schwierigkeitsgrad des Mandats.

 

Je nach Art des Mandats biete ich Ihnen auch individuelle Vergütungsvereinbarungen nach Stundenaufwand oder als Pauschale an. Dies empfiehlt sich vor allem bei der außergerichtlichen Vertretung, bei einer längerfristigen Beratung oder für die Inkassotätigkeit. Der Stundensatz variiert je nach Art der Sache normalerweise zwischen 140,00 und 200,00 EUR zzgl. Auslagen und 19 % Mehrwertsteuer. Die Einzelheiten der Vergütung werden in einem schriftlichen Vergütungsvertrag geregelt.

 

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen beantrage ich für Sie auch Beratungs- und Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht. Über die Kosten meiner Tätigkeit und über das von Ihnen zu tragende Kostenrisiko kläre ich Sie selbstverständlich vor Beginn meiner Tätigkeit auf.

 

Bei der Online-Beratung handelt es sich zumeist um eine so genannte Erstberatung, die ich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechne. Je nach Schwierigkeitsgrad des Falles liegt die Gebühr bei einer solchen Erstberatung zwischen 50,00 EUR und 190,00 Euro (bei Verbrauchern) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es kann aber auch hier eine freie Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden.

 

Formular und Downloads

 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bereich Onlineberatung

Vollmacht für die anwaltliche Vertretung

RA KNUTH FOLGER

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