Im Computerrecht und im Internetrecht liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der Kanzlei. Seit mehreren Jahren berate ich Hard- und Softwarehersteller, Portalbetreiber im Internet, Domain-Hoster und Provider, IT-Sicherheitsunternehmen sowie Werbeagenturen und Programmierer. Zu meinen Mandanten zählen auch Unternehmensgründer, deren Geschäftsmodelle ausschließlich im Internet realisiert werden. Den Kurs Fachanwalt für IT-Recht habe ich im Jahre 2007 abgeschlossen.

 

Durch meine Inhouse-Tätigkeit bei einem großen Internetauktionshaus sind mir die typischen e-commerce Probleme rund um eBay und co. gut bekannt.

 

Ich vertrete Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte durch Abmahnung, gerichtliche einstweilige Verfügungen und bei der Abwehr gegen Sie gerichteter Ansprüche.

 

Computerrecht

 

Vereinfacht ausgedrückt, regelt Computerrecht die Beziehungen zwischen Herstellern, Händlern und Käufern von Hard- und Software sowie zwischen Kunden und Dienstleistern, die Datenverarbeitung anbieten. Folgende Bereiche sind hier besonders relevant:

 

 

Internetrecht

 

Das Internet ist die elektronische Schnittstelle zwischen Menschen. Wo immer Menschen miteinander sprechen und Geschäfte abwickeln, entstehen rechtliche Probleme, die denen der realen Welt ähnlich sind. Das Internetrecht versucht diese Probleme zu lösen und Regeln für die Kommunikation vorzugeben. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen dabei auf folgenden Themen:

 

 

www.rechtsanwalt-berlin-internetrecht.de