Die Kunst einen guten Vertrag zu gestalten ist, die Chancen und Risiken der Zusammenarbeit der Vertragsparteien richtig einzuschätzen. Aus der Vielzahl unterschiedlicher Verträge seien einige im Folgenden benannt, bei deren Verhandlung und bei deren Erstellung ich Sie berate:
Kaufvertrag
- Werkvertrag
- Vertriebsvertrag, Händlervertrag, Handesvertretervertrag
- Franchisevertrag
- Kooperationsvereinbarung
- Leasingvertrag
- Dienstvertrag
- Arbeitsvertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Vertragsgestaltung spielt eine wesentliche Rolle im Wirtschaftsrecht. Hier gilt mein besonderes Interesse dem Gesellschafts- und Handelsrecht. Themen meiner Beratung sind u.a.:
Unternehmensgründung, Wahl der Rechtsform GbR, OHG, GmbH, AG, GmbH & Co KG, Unternehmergesellschaft UG oder Limited
- Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen und sonstigen Organen
- Bestellung von Geschäftsführern und Prokuristen
- Umstrukturierungen/Rechtsformoptimierung
- Nachfolgekonzeptionen bei Ausscheiden des Firmengründers
- Liquidation von Gesellschaften
- Beratung in der Insolvenz, Insolvenzrecht
- Ansprüche von Handelsvertretern, Handelsvertreterrecht, Ausgleichsanspruch
- Kommisionsgeschäfte