
Datenschutzrecht
Ab 25. Mail 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es besteht Handlungsbedarf für jedes Unternehmen. Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder bis zu 4 % des jährlichen Konzernumsatzes! Wichtig ist eine Bestandsaufnahme der Datenschutzprozesse und der Analyse, wo und wie im Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, um datenschutzkonform zu sein.
Ich bin zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Nord) und habe lange Jahr selbst als Datenschutzbeauftragter in Unternehmen gearbeitet. Ich betreue zahlreiche Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter. Für die Unternehmen ist dies oft effektiver, als selbst Mitarbeiter zu schulen, die dann eventuell das Unternehmen verlassen oder nicht die nötige Sorgfalt auf dieses Thema legen. Ich arbeite mit aktuellster Datenschutzmanagementsoftware.
Sie können mich gerne als externer Datenschutzbeauftragter mandatieren oder für eine Gap-Analyse Ihrer Datenschutzprozesse beauftragen. Ich unterstütze Sie bei den folgenden Datenschutzthemen:
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Analyse Ihrer Datenschutzprozesse
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Werbe-Opt-in und Datenschutz-Opt-in auf Webseiten, Einwilligungen
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Datenschutzerklärungen für Ihre Webseiten,
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Erstellung von Vereinbarungen über Auftragsverarbeitung, Auftragsdatenverarbeitung,
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Verfahrensverzeichnisse und Datenschutzfolgenabschätzung,
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Erstellung der Übersicht über die technisch-organisatorische Maßnahmen TOM
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Mitarbeiterdatenschutz,
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Einsatz von Cookies und Trackingtools.