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OLG Hamburg - Verstöße gegen DSGVO sind abmahnfähig

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durchaus Wettbewerbsverletzungen sein können und damit Abmahnungen möglich sind bzw. Verstöße gerichtlich verfolgt werden können (Urteil vom 25.10.2018 - Az.: 3 U 66/17). Bislang war das strittig (pro LG Würzburg, Beschluss vom 13.09.2018 - Az.: 11 O 1741/18 / contra LG Bochum, Urteil vom 07.08.2018 - Az.: I-12 O 85/18).

Das Urteil setzt sich in der Tiefe mit dem Streit auseinander, ob die Bestimmungen der DSGVO ein abschließendes System darstellen, welches auch Sanktionsmöglichkeiten abschließend regelt (z.B. Bußgelder) oder ob daneben auch Platz für z.B. das Wettbewerbsrecht (UWG) ist. Das OLG Hamburg sieht die DSGVO als offen an, so dass man bei Verstößen gegen die DSGVO durchaus auch aus Wettbewerbsrecht gegen Wettbewerber vorgehen kann. Allerdings nur mit der Einschränkung, dass tatsächlich auch der Wettbewerb zwischen den Unternehmen betroffen ist. Hier im Urteil wurde das verneint, da zwar Patientendaten bei der Medikamenten-Herstellung ohne Einwilligung verarbeitet worden sind, dies beeinträchtigt aber nicht den Wettbewerb mit anderen Medikamentenherstellern, sondern betrifft allein das Verhältnis zum Patienten.

Ich gehe davon aus, dass sich die Meinung des OLG Hamburg durchsetzen wird. Vorsicht ist daher geboten bei allen Themen, bei denen Datenschutz und Marketing, also was den Wettbewerb da draußen betrifft, zusammenfallen, z.B. Newsletter, Kontaktformulare oder einfach auch die fehlende oder falsche Datenschutzerklärung auf der Webseite, denn dies dürfte klar den Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen, ähnlich wie falsche AGB auf der Webseite oder ein falsches Impressum.

Fazit: Noch ein Grund das Thema DSGVO ernst zu nehmen. Bitte überprüfen Sie Ihre datenschutzrechtlichen Prozesse und Angaben, gerade die, welche nach außen erkennbar sind (z.B. Webseite). Binden Sie die von Ihnen verwendeten Tools, z.B. google analytics, webtrekker, etracker, hotjar oder andere Tools, korrekt in Ihre Datenschutzerklärung ein.

Sprechen Sie mich an. In den vergangenen Monaten habe ich eine große Anzahl an Webtrekking-Tools und andere datenschutzrelevante Technik begutachtet und die notwendigen Textbausteine entwickelt.

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